Neukunden werden grundsätzlich nur per Vorkasse beliefert. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen 2 % Skonto oder 30 Tage netto.
Aufträge, die den üblichen Umfang der Geschäftsverbindung übersteigen, erfordern Anzahlungen bzw. die Gestellung von Sicherheiten. Skontoabzüge sind nur zulässig, sofern keinerlei Forderungsrückstände bestehen.
Rechnungen werden auf den Verladetag datiert. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank für das Jahr berechnet. Rabatte und sonstige Vergünstigungen werden unter der Voraussetzung gewährt, dass alle unsere Ansprüche vertragsgemäß erfüllt werden. Deshalb sind wir bei Zahlungsverzug des Käufers berechtigt, etwa eingeräumte Rabatte oder sonstige Vergünstigungen zu widerrufen. Gerät der Käufer in Vermögensverfall bzw. wird eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse bekannt, die geeignet ist, die Zahlungsansprüche von Neuschäfer Elektronik GmbH zu gefährden, so können Rabatte und sonstige Vergünstigungen widerrufen werden. In einem solchen Fall kann Neuschäfer Elektronik GmbH noch offen stehende Leistungen verweigern, bis eine von Neuschäfer Elektronik GmbH geforderte angemessene Vorauszahlung erfolgt oder Sicherheiten geleistet werden, unbeschadet weiterer gesetzlicher Möglichkeiten.
Akzepte, Kundenwechsel, oder -schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Diskontfähige Wechsel sind mit einer Laufzeit von längstens 90 Tagen ab Rechnungsdatum für den Empfänger spesenfrei zu geben.
Teillieferungen gelten als abgeschlossenes Geschäft und unterliegen der vorstehenden Zahlungsbedingungen.
Nur unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Gegenforderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.